Finanzierung einer Kindertagesstätte

Höhe der Elternbeiträge

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Kita Gebühren so unterschiedlich sind.

Seit dem 1. August 2018 ist der Betreuungsplatz für Kinder zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung für eine Betreuung von bis zu 8 Stunden am Tag an 5 Tagen pro Woche beitragsfrei.

Aber was ist mit
- der Betreuung über 8 Stunden täglich hinaus
- Kindern, die jünger als 3 Jahre sind (Krippe oder altersübergreifende Gruppen)
- der Hortbetreuung ergänzend zur Grundschule oder
- der Verpflegung (Mittagessen, Getränke, Frühstück oder Nachmittagssnack)?

Laut Kindertagesstättengesetz sollen die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder gestaffelt werden.

Die Einkommensgrenzen und dazugehörigen Elternbeiträge legen die jeweiligen Kommunen fest, in der sich die Kindertagesstätte befindet. Wir als Träger der Kindertagesstätte sind angehalten, die Elternbeiträge entsprechend der jeweiligen Kommune zu erheben, so dass sie sich unabhängig von den für Sie anfallenden Kosten bei den Kindertagesstätten anmelden können.

Für die Verpflegung (Getränke, ggf. Mittagessen, Frühstück- und/oder Nachmittagssnack) ihres Kindes erheben wir einen kostendeckenden Beitrag. Er ist abhängig von dem tatsächlichen Angebot in der jeweiligen Kindertagesstätte. Dabei versuchen wir eine Balance zwischen ausgewogener, kindgerechter Ernährung und der finanziellen Zumutbarkeit für die Sorgeberechtigten zu finden.

Wofür wird das Geld verwendet?

Ca. 80% - 90% der Kosten in jeder unserer Kindertagesstätten fallen für das Personal an. Hier sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte zu nennen, aber auch Reinigungskräfte, hauswirtschaftliche Kräfte, Hausmeister und Gärtner.

Lediglich 10-20% entfallen jährlich auf die Sachkosten der Kita und die Bewirtschaftung des Gebäudes.

Wer zahlt wie viel?

Die erhobenen Elternbeiträge decken nur einen sehr kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten in einer Kindertagesstätte. In den meisten Fällen liegt der Anteil der Eltern weit unter 10% der Gesamtkosten, abhängig von den angebotenen Betreuungsformen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten.

Die Kommune (Landkreis, Stadt oder Samt-/gemeinde) finanziert in der Regel über 50% der Gesamtkosten und sind mit Abstand der größte Geldgeber für jede unserer Kindertagesstätten.

Das Land Niedersachsen lässt sich die Betreuung in Kindertagesstätten ebenfalls einiges Kosten, es leistet Finanzhilfen zur Finanzierung der Personalkosten, die oft mehr als 25% der Gesamtkosten decken.

Auch wenn der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Emden-Leer-Rhauderfehn im Auftrage der jeweiligen Kommune Betreuungsplätze anbietet, zahlt die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Kindertagesstättenverband einen Zuschuss zur Deckung der Kosten. Dieser setzt sich bei uns aus festen Pauschalen, aber auch aus Zuschüssen zu Fortbildungen,… zusammen und deckt derzeit ca. 3% der Kosten. Zusätzlich werden die pädagogische Geschäftsführung und einen Teil der Fachberatung für die Kindertagesstätten aus kirchlichen Mittel finanziert.

Für die Finanzierung der Integrationsgruppen ist jeweils der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig.

Die Bundesrepublik Deutschland gibt auf Antrag projektbezogen finanzielle Mittel in die Kindertagesstätten, leistet allerdings keine dauerhaften Zahlungen.