Höhe der Elternbeiträge
Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Kita Gebühren so unterschiedlich sind.
Seit dem 1. August 2018 ist der Betreuungsplatz für Kinder zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung für eine Betreuung von bis zu 8 Stunden am Tag an 5 Tagen pro Woche beitragsfrei.
Aber was ist mit
- der Betreuung über 8 Stunden täglich hinaus
- Kindern, die jünger als 3 Jahre sind (Krippe oder altersübergreifende Gruppen)
- der Hortbetreuung ergänzend zur Grundschule oder
- der Verpflegung (Mittagessen, Getränke, Frühstück oder Nachmittagssnack)?
Laut Kindertagesstättengesetz sollen die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder gestaffelt werden.
Die Einkommensgrenzen und dazugehörigen Elternbeiträge legen die jeweiligen Kommunen fest, in der sich die Kindertagesstätte befindet. Wir als Träger der Kindertagesstätte sind angehalten, die Elternbeiträge entsprechend der jeweiligen Kommune zu erheben, so dass sie sich unabhängig von den für Sie anfallenden Kosten bei den Kindertagesstätten anmelden können.
Für die Verpflegung (Getränke, ggf. Mittagessen, Frühstück- und/oder Nachmittagssnack) ihres Kindes erheben wir einen kostendeckenden Beitrag. Er ist abhängig von dem tatsächlichen Angebot in der jeweiligen Kindertagesstätte. Dabei versuchen wir eine Balance zwischen ausgewogener, kindgerechter Ernährung und der finanziellen Zumutbarkeit für die Sorgeberechtigten zu finden.