Integrationsgruppen

Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf stehen in vielen unserer Kindertagesstätten integrative Kindergartengruppen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung zur Verfügung. Welche Kindertagesstätten das sind, finden Sie unter „Unsere Kitas“ und der jeweiligen Kindertagesstätte.

In integrativen Kindergartengruppen dürfen höchstens 18, statt sonst 25 Kinder betreut werden, davon mindestens 2, höchstens 4 Kinder mit einem anerkannten besonderen Förderbedarf. Neben den zwei pädagogischen Fachkräften ist in dieser Gruppe jeweils eine heilpädagogische Fachkraft tätig. Bei der integrativen Förderung profitieren Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf bzw. einer Behinderung gegenseitig voneinander.

Die besondere Förderung in einer Integrationsgruppe kann nur in Anspruch nehmen, wer eine Anerkennung des besonderen Förderbedarfs vom zuständigen Sozialamt ihres Landkreise/ ihrer kreisfreien Stadt erhalten hat. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare.

Die Kinder mit anerkanntem besonderem Förderbedarf besuchen die Kindertagesstätte von montags bis freitags mindestens 5 Stunden täglich. Ob eine längere Betreuungszeit angeboten werden kann, ist abhängig von den generellen Betreuungszeiten der Integrationsgruppe und dem individuellen Förderbedarf des jeweiligen Kindes.

Die Kosten für den Betreuungsplatz werden in der Regel vom zuständigen Sozialamt übernommen. Wird das Kind zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf länger als 8 Stunden betreut, ist für die Betreuung über 8 Stunden hinaus anteilig ein Elternbeitrag zu entrichten.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung in einer unserer Kindertagesstätten unbedingt an, wenn Sie Interesse an einem Integrationsplatz oder bereits eine Anerkennung des besonderen Förderbedarfs erhalten haben.