Anmeldungen

Sie möchten Ihr Kind in einer unserer Kindertagesstätten anmelden?

Für die Kindergärten Flachsmeer und Steenfelde erfolgen die Anmeldungen über die Gemeinde Westoverledingen, da diese ein zentralisiertes Anmeldeverfahren eingeführt hat. Unabhängig von der zentralisierten Anmeldung sind Sie selbstverständlich herzlich eingeladen, Kontakt zum Kindergarten aufzunehmen um die Einrichtung kennenzulernen.

Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage der Gemeinde http://www.westoverledingen.de.

 

In der Stadt Emden gibt es seit dem 01.10.2019 für alle Kitas ein online-Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung direkt in den Einrichtungen ist nicht mehr möglich!

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Emden oder auch hier.

In der Stadt Leer gibt es seit dem Kindergartenjahr 2021/2022 ebenfalls für alle Kitas ein online-Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung direkt in den Einrichtungen ist nicht mehr möglich!

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Leer.

 

In der Gemeinde Uplengen - in deren Gebiet unsere Kita St. Martin liegt - erfolt die Anmeldung online. Eine Anmeldung direkt in den Einrichtungen ist nicht mehr möglich!

Informationen und weiterführende Links finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Uplengen.

 

Auch die Samtgemeinde Hesel hat zum 01.01.2023 ein online-Anmeldeverfahren eingeführt. Eine Anmeldung direkt in unserer Kita Holtland ist daher nicht mehr möglich. Nutzen Sie bitte das online-Verfahren der Samtgemeinde.

 

Für alle anderen Kitas gilt, dass die Anmeldung direkt in der Einrichtung erfolgt bzw. Sie zumindest dort entsprechende Anmeldeformulare erhalten können. Setzen Sie sich daher bitte direkt mit der Leitung in Verbindung. So haben Sie die Möglichkeit im direkten Gespräch Fragen zu klären oder auch einen Termin für einen Besuch in der Kita zu vereinbaren.

Die Kontaktdaten der Einrichtung finden Sie auf der jeweiligen Seite.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht gegenüber Ihrer Wohnortgemeinde. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir nicht jeden Betreuungswunsch erfüllen können. Auch wenn wir uns bemühen, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, können wir nur die Anzahl an Betreuungsplätzen und die Betreuungszeiten anbieten, die uns genehmigt wurden.

Sollten Sie keinen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten bekommen, wenden Sie sich bitte direkt an ihre Wohnortgemeinde.