Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sie haben eine Einladung zu einem Gespräch im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements erhalten und fragen sich jetzt, was Sie damit anfangen sollen? Dann sind Sie hier genau richtig!

Als Arbeitgeber bieten wir im Rahmen unserer Fürsorge für alle Mitarbeitenden unseres Verbandes sog. BEM-Gespräche an.

Eine entsprechende Einladung ergeht immer dann, wenn ein*e Mitarbeitende*r in den jeweils zurückliegenden 12 Kalendermonaten mehr als 42 Tage arbeitsunfähig erkrankt war.

Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um mehrere, kürzere Erkrankungen handelt, ob es eine langwierige Erkrankung, eine geplante Operation mit entsprechender Genesungsphase oder auch ein Unfall im privaten Bereich war – hier geht es gemäß der gesetzlichen Vorgabe rein um die Anzahl der Tage. Auch ist zunächst einmal unerheblich, ob Sie bereits wieder im Dienst sind oder zum Zeitpunkt der Einladung noch arbeitsunfähig erkrankt.

Wenn 42 Krankheitstage in den zurückliegenden 12 Monaten überschritten sind, erhalten wir einen entsprechenden Hinweis aus der Personalabteilung und eine Einladung zum BEM-Gespräch macht sich per Post auf den Weg zu Ihnen.

Was heißt das nun für Sie?

Zunächst einmal: Sie haben alle Freiheiten zu entscheiden, wie Sie mit diesem Gesprächs-Angebot umgehen.

Ein BEM-Gespräch dient der Betrachtung der Situation an Ihrer Arbeitsstelle und der Fragestellung, ob es Faktoren bei und in der Arbeit gibt, die dazu führen, dass Sie erkranken oder die Sie daran hindern, wieder gesund zu werden und arbeitsfähig zu bleiben.

Wenn Sie nun z.B. tatsächlich in ihrer Freizeit einen Unfall hatten oder Ihre Erkrankung(en) schlicht nicht in ursächlichem Zusammenhang mit Ihrer Arbeit stehen, dann fühlen Sie sich bitte nicht genötigt, ein Gespräch in Anspruch zu nehmen.

Eine Ablehnung eines BEM-Gesprächs hat keinerlei negative Folgen für Sie! Wir nehmen lediglich Ihre Rückmeldung auf, damit dokumentiert ist, dass wir Sie ordnungsgemäß eingeladen hatten und Sie das Gesprächsangebot nicht in Anspruch nehmen wollen. Damit ist dann an dieser Stelle alles geklärt.

Wenn Sie sich dafür entscheiden, das Gespräch anzunehmen, ist es aus unserer Sicht selbstverständlich, dass Ihre Kitaleitung als Ihr direkte*r Vorgesetzte*r mit dabei ist. Denn wenn es z.B. um organisatorische Fragen (Dienstplangestaltung o.ä.) geht, kann dies ohnehin nur gemeinsam mit Ihrer Leitung geklärt werden. Auch eventuelle Anschaffungen (neuer „Erzieherstuhl“ o.ä.) müssen mit Ihrer Leitung besprochen werden. Für beides braucht es im Übrigen kein BEM-Gespräch, sondern ich gehe davon aus, dass Sie vor Ort zu solchen Themen mit Ihrer Leitung auf dem kurzen Weg im Gespräch sind. Gleiches gilt für Eingliederungspläne nach einer längeren Krankheitsphase und viele weitere Themen.

Für den Fall, dass Sie triftige Gründe haben, warum Ihre Leitung nicht an dem Gespräch beteiligt werden soll, können Sie jedoch auf dem Rückmeldebogen auswählen, dass Sie die Beteiligung Ihrer Leitung nicht wünschen.

Des Weiteren können Sie in aller Freiheit entscheiden, ob Sie möchten, dass ein Mitglied der Mitarbeitervertretung am Gespräch teilnimmt und, sofern ein Grad der Behinderung vorliegt oder ein entsprechender Antrag Thema ist, ob die Vertrauensperson der Schwerbehinderten ebenfalls zum Gespräch hinzugezogen werden soll.

Wenn Sie sich dazu entscheiden, kein Gespräch in Anspruch nehmen zu wollen, sind Sie keine Erklärung schuldig! Ebenfalls müssen Sie nicht begründen, warum Sie das Gespräch annehmen wollen! Wir brauchen nur letztlich einfach eine Entscheidung von Ihnen, am liebsten auf dem Rückmeldebogen, den Sie mit den BEM-Unterlagen erhalten haben. Wenn Ihnen der Weg per Post zu umständlich ist, können Sie Ihre Rückmeldung auch per E-Mail an Frau Lammers senden anne.lammers@evlka.de).

Bei weiteren Fragen zum Thema BEM...

... wenden Sie sich gern auch an die Mitarbeitervertretung (MAV) des Kirchenkreises Emden-Leer. Die Mitglieder der MAV stehen Ihnen jederzeit gern beratend zur Seite.