Hinweisgeberschutzgesetz

Kitaverband schließt sich dem Meldeportal der EKD an

Durch das Hinweisgeberschutzesetz sollen hinweisgebende Personen („Whistleblower“), die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit Informationen über Verstöße melden, zukünftig besser vor etwaigen Repressalien geschützt werden.

Unternehmen mit mindestens 50 Mitarbeitenden sind in der Regel verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Dies trifft auf unseren Kitaverband zu, wobei auch ein Anschluss an eine übergeordnete Meldestelle - in unserem Fall die der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) - möglich ist. Über das Portal der EKD können Hinweisgeber*innen vertrauliche und anonyme Meldungen und Beschwerden über mögliche Auffälligkeiten oder Fehlverhalten abgeben. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite unserer Landeskirche.

Hier gelangen Sie direkt zum Meldeportal der EKD.