Für Eltern

Anmeldung

Sie möchten Ihr Kind in einer unserer Kindertagesstätten anmelden?

Für die Kindergärten Flachsmeer und Steenfelde erfolgen die Anmeldungen über die Gemeinde Westoverledingen, da diese ein zentralisiertes Anmeldeverfahren eingeführt hat. Unabhängig von der zentralisierten Anmeldung sind Sie selbstverständlich herzlich eingeladen, Kontakt zum Kindergarten aufzunehmen um die Einrichtung kennenzulernen.

Informationen zum Anmeldeverfahren finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Westoverledingen.

 

In der Stadt Emden gibt es seit dem 01.10.2019 für alle Kitas ein online-Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung direkt in den Einrichtungen ist nicht mehr möglich!

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Stadt Emden.

 

In der Stadt Leer gibt es ab dem Kindergartenjahr 2021/2022 ebenfalls für alle Kitas ein online-Anmeldeverfahren. Eine Anmeldung direkt in den Einrichtungen ist nicht mehr möglich!

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage des Landkreises Leer.

 

Für die Kindertagesstätten Klostermoor und Regenbogen/Westrhauderfehn erfolgt die Anmeldung über die Gemeinde Rhauderfehn.

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Rhauderfehn.

 

In der Gemeinde Uplengen gibt es seit diesem Jahr ebenfalls für alle Kitas ein online-Anmeldeverfahren.

Informationen dazu finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Uplengen.

 

Für alle anderen Kitas gilt, dass die Anmeldung direkt in der Einrichtung erfolgt. Setzen Sie sich daher bitte direkt mit der Leitung in Verbindung. So haben Sie die Möglichkeit im direkten Gespräch Fragen zu klären oder auch einen Termin für einen Besuch in der Kita zu vereinbaren.

Die Kontaktdaten der Einrichtung finden Sie auf der jeweiligen Seite.

Der Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz besteht gegenüber Ihrer Wohnortgemeinde. Wir bitten deshalb um Verständnis, wenn wir nicht jeden Betreuungswunsch erfüllen können. Auch wenn wir uns bemühen, ein bedarfsgerechtes Angebot zu schaffen, können wir nur die Anzahl an Betreuungsplätzen und die Betreuungszeiten anbieten, die uns genehmigt wurden.

Sollten Sie keinen bedarfsgerechten Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte angeboten bekommen, wenden Sie sich bitte direkt an ihre Wohnortgemeinde.

 

 

Elternbeiträge

Für die Betreuung in einer Krippen-, Kindergarten- oder Hortgruppe erhebt der Kindertagesstättenverband einen Elternbeitrag. Die Höhe dieses Beitrages richtet sich nach den Regelungen in der jeweiligen Kommune, in der sich die Kindertagesstätte befindet und ist abhängig vom Betreuungsumfang, dem Einkommen der Eltern und der Zahl der Geschwisterkinder.

Seit dem 1. August 2018 werden für Kinder ab 3 Jahren bis zur Einschulung für eine Betreuungszeit von bis zu 8 Stunden täglich keine Elternbeiträge mehr erhoben. Kosten für eine längere tägliche Betreuungszeit und die ggf. angebotene Verpflegung des Kindes in der Kita werden weiterhin fällig (siehe auch Finanzierung von Kindertagesstätten).

Die Verwaltung unserer Kindertagesstätten liegt beim Kirchenamt in Leer. Der Fachbereich "Kindertagesstätten" ist u.a. auch für die Festsetzung der Elternbeiträge, die Einzüge und ggf. auch Mahnungen zuständig.

Bei Fragen zu Ihren Beiträgen wenden Sie sich bitte an Ihre jeweilige Ansprechpartnerin. Die Kontaktdaten finden Sie jeweils auf der Seite Ihrer Kita.

Leider erleben wir in unserer Arbeit mitunter, dass Familien die Elternbeiträge und/oder das Verpflegungsgeld für ihre Kinder nicht mehr zahlen können, Lastschriften zurückgehen, auf Zahlungserinnerungen/Mahnungen nicht reagiert wird und wir sogar gerichtliche Mahnverfahren einleiten müssen. Lassen Sie es bitte nicht dazu kommen! Wenn Sie - aus welchem Grund auch immer - in eine finanzielle Notlage geraten sind und Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen können, wenden Sie sich bitte umgehend entweder an Ihre Kitaleitung oder direkt an Ihre Ansprechpartnerin in der Beitragsverwaltung!

In der Regel lassen sich gemeinsam Wege finden über Ratenzahlungen o.ä. die Situation zu lösen und so langwierige Mahnverfahren und ggf. einen Ausschluss Ihres Kindes aus der Kindertagesstätte zu vermeiden. Dafür müssen Sie aber Kontakt zu uns aufnehmen!

Um auch Kindern unter drei Jahren den Besuch einer Krippengruppe oder Grundschulkindern den Besuch einer Hortgruppe zu ermöglichen, deren Eltern nur über ein geringes Einkommen verfügen, kann der Elternbeitrag unter bestimmten Voraussetzungen ganz oder teilweise erlassen werden, insbesondere, wenn Leistungen nach SGB VIII bezogen werden. Hierfür wenden sich die Eltern bitte vorab an die Stadt oder (Samt-) gemeinde in der Sie leben. Dort erhalten Sie nähere Informationen und Antragsformulare.

Darüber hinaus können Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II oder von geringem Einkommen die Übernahme der Kosten für das Mittagessen über das Bildungs- und Teilhabepaket beim Jobcenter beantragen.

 

 

Integrationsgruppen

Für Kinder mit einem besonderen Förderbedarf stehen in vielen unserer Kindertagesstätten integrative Kindergartengruppen für Kinder ab dem 3. Lebensjahr bis zur Einschulung zur Verfügung. Welche Kindertagesstätten das sind, finden Sie unter „Unsere Kitas“ und der jeweiligen Kindertagesstätte.

In integrativen Kindergartengruppen dürfen höchstens 18, statt sonst 25 Kinder betreut werden, davon mindestens 2, höchstens 4 Kinder mit einem anerkannten besonderen Förderbedarf. Neben den zwei pädagogischen Fachkräften ist in dieser Gruppe jeweils eine heilpädagogische Fachkraft tätig. Bei der integrativen Förderung profitieren Kinder mit und ohne besonderem Förderbedarf bzw. einer Behinderung gegenseitig voneinander.

Die besondere Förderung in einer Integrationsgruppe kann nur in Anspruch nehmen, wer eine Anerkennung des besonderen Förderbedarfs vom zuständigen Sozialamt ihres Landkreise/ ihrer kreisfreien Stadt erhalten hat. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen und Antragsformulare.

Die Kinder mit anerkanntem besonderem Förderbedarf besuchen die Kindertagesstätte von montags bis freitags mindestens 5 Stunden täglich. Ob eine längere Betreuungszeit angeboten werden kann, ist abhängig von den generellen Betreuungszeiten der Integrationsgruppe und dem individuellen Förderbedarf des jeweiligen Kindes.

Die Kosten für den Betreuungsplatz werden in der Regel vom zuständigen Sozialamt übernommen. Wird das Kind zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf länger als 8 Stunden betreut, ist für die Betreuung über 8 Stunden hinaus anteilig ein Elternbeitrag zu entrichten.

Bitte geben Sie bei der Anmeldung in einer unserer Kindertagesstätten unbedingt an, wenn Sie Interesse an einem Integrationsplatz oder bereits eine Anerkennung des besonderen Förderbedarfs erhalten haben.

Finanzierung einer Kindertagesstätte

Höhe der Elternbeiträge

Vielleicht haben Sie sich schon einmal gefragt, warum die Kita Gebühren so unterschiedlich sind.

Seit dem 1. August 2018 ist der Betreuungsplatz für Kinder zwischen 3 Jahren bis zur Einschulung für eine Betreuung von bis zu 8 Stunden am Tag an 5 Tagen pro Woche beitragsfrei.

Aber was ist mit
- der Betreuung über 8 Stunden täglich hinaus
- Kindern, die jünger als 3 Jahre sind (Krippe oder altersübergreifende Gruppen)
- der Hortbetreuung ergänzend zur Grundschule oder
- der Verpflegung (Mittagessen, Getränke, Frühstück oder Nachmittagssnack)?

Laut Kindertagesstättengesetz sollen die Elternbeiträge nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten unter Berücksichtigung der Zahl ihrer Kinder gestaffelt werden.

Die Einkommensgrenzen und dazugehörigen Elternbeiträge legen die jeweiligen Kommunen fest, in der sich die Kindertagesstätte befindet. Wir als Träger der Kindertagesstätte sind angehalten, die Elternbeiträge entsprechend der jeweiligen Kommune zu erheben, so dass sie sich unabhängig von den für Sie anfallenden Kosten bei den Kindertagesstätten anmelden können.

Für die Verpflegung (Getränke, ggf. Mittagessen, Frühstück- und/oder Nachmittagssnack) ihres Kindes erheben wir einen kostendeckenden Beitrag. Er ist abhängig von dem tatsächlichen Angebot in der jeweiligen Kindertagesstätte. Dabei versuchen wir eine Balance zwischen ausgewogener, kindgerechter Ernährung und der finanziellen Zumutbarkeit für die Sorgeberechtigten zu finden.

Wofür wird das Geld verwendet?

Ca. 80% - 90% der Kosten in jeder unserer Kindertagesstätten fallen für das Personal an. Hier sind vor allem die pädagogischen Fachkräfte zu nennen, aber auch Reinigungskräfte, hauswirtschaftliche Kräfte, Hausmeister und Gärtner.

Lediglich 10-20% entfallen jährlich auf die Sachkosten der Kita und die Bewirtschaftung des Gebäudes.

Wer zahlt wie viel?

Die erhobenen Elternbeiträge decken nur einen sehr kleinen Teil der tatsächlich anfallenden Kosten in einer Kindertagesstätte. In den meisten Fällen liegt der Anteil der Eltern weit unter 10% der Gesamtkosten, abhängig von den angebotenen Betreuungsformen und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Sorgeberechtigten.

Die Kommune (Landkreis, Stadt oder Samt-/gemeinde) finanziert in der Regel über 50% der Gesamtkosten und sind mit Abstand der größte Geldgeber für jede unserer Kindertagesstätten.

Das Land Niedersachsen lässt sich die Betreuung in Kindertagesstätten ebenfalls einiges Kosten, es leistet Finanzhilfen zur Finanzierung der Personalkosten, die oft mehr als 25% der Gesamtkosten decken.

Auch wenn der Ev.-luth. Kindertagesstättenverband Emden-Leer-Rhauderfehn im Auftrage der jeweiligen Kommune Betreuungsplätze anbietet, zahlt die Ev.-luth. Landeskirche Hannovers und der Kindertagesstättenverband einen Zuschuss zur Deckung der Kosten. Dieser setzt sich bei uns aus festen Pauschalen, aber auch aus Zuschüssen zu Fortbildungen,… zusammen und deckt derzeit ca. 3% der Kosten. Zusätzlich werden die pädagogische Geschäftsführung und einen Teil der Fachberatung für die Kindertagesstätten aus kirchlichen Mittel finanziert.

Für die Finanzierung der Integrationsgruppen ist jeweils der Landkreis oder die kreisfreie Stadt zuständig.

Die Bundesrepublik Deutschland gibt auf Antrag projektbezogen finanzielle Mittel in die Kindertagesstätten, leistet allerdings keine dauerhaften Zahlungen.