Der Verbandsvorstand trägt die Gesamtverantwortung für die Kindertagesstätten. Diese umfasst insbesondere die strategische Planung, die Organisation, den Personaleinsatz, die Führung und die Kontrolle der Abläufe in den Kindertagesstätten.
Jede Kirchengemeinde, die Mitglied des Verbandes ist, entsendet jeweils ein Mitglied je Kindertagesstätte in diesen Vorstand, darüber hinaus hat der Verbandsvorstand aus den Kirchenkreisvorständen der beiden Kirchenkreise jeweils eine Person berufen.